Überbrückungshilfe 3 zur Corona-Situation. Jetzt staatliche Förderung sichern!
26. April 2021
News
Zeitlich limitiert: Staatliche Förderung beim Kassenkauf durch die Überbrückungshilfe 3 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Finanzen erleichtern die Entscheidung zur Anschaffung neuer digitaler Technologien.
Bis zu 100% Förderung von betrieblichen Fixkosten (wie Kauf eines neuen Kassensystems, Luftreinigung, Software etc.) sind abhängig vom Umsatzrückgang möglich.
Im Kern soll die Überbückungshilfe 3 Unternehmen entlasten, die im Rahmen der Coronakrise deutliche Umsatzrückgänge verkraften bzw. deren Geschäfte/Lokale sogar schliessen mussten.
Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Förderungsfähig sind betriebliche Fixkosten, insbesondere auch Investitionen in Digitalisierung einmalig mit bis zu 20.000 Euro.
Dazu zählen explizit auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO).
Voraussetzung: Die Kosten müssen im o.g. Förderzeitraum - also bis spätestens Juni 2021 - entstanden sein. Es ist also Eile beim Kauf und Lieferung geboten, der Antrag kann bis August noch nachgereicht werden!
Wichtig: Diese News dienen nur zur grundsätzlichen, unverbindlichen Information zum Sachverhalt aus unserer Sicht. Rechtssichere Beratung und Beantragung muss über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt oder über vereidigte Buchprüfer gestellt werden, deren Kosten dann ebenfalls bezuschusst werden.
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