Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
(GoBD)
Die Grundsätze aus 2014 - Basis des folgenden Kassengesetz und natürlich immer noch gültig!
Die Umsetzung der GoBD ist schon seit vielen Jahren Pflicht für jeden Kassensoftware-Anbieter - ohne Ausnahme.