Der Oberbegriff "Kasse 2020" bezeichnet den Zeitraum ab 01.01.2020 mit neuen gesetzlichen Anforderungen zu Kassen/ Kassensystemen in Deutschland.
Diese Anforderungen betreffen alle unternehmerischen Tätigkeiten – ob in Handel, Gastronomie oder Handwerk.
"Kasse 2020" ist der Oberbegriff u.a. für folgende Bestimmungen:
Diese wichtigsten Anforderungen müssen zum 01.01.2020 von jedem Geschäftstreibenden erfüllt werden:
Manipulationen/Optimierungen an Kassen sind seit jeher verboten - mit der GOBD und dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen werden nun letzte Schlupflöcher geschlossen.
Neu sind Bonpflicht und Verbot des *BPA-haltigen Thermopapiers.
Es ist jedem Geschäftstreibenden dringend geraten, sich zeitnah (noch in 2019) bei Steuerberater oder Finanzamt zu informieren und die Umsetzuung der Anforderungen nachweislich anzustossen.
Fachhandel und Softwarehäuser sind mit dieser Thematik vertraut und verlässlicher Partner für Rückfragen.
Update: Das am 06.11.2019 veröffentliche BMF-Schreiben mit der Nichtbeanstandungsregel und den sich daraus ergebenden Fristverlängerungen ist hier einzusehen.
Nicht vergessen: Trotz aller Beratungsangebote bleibt der Steuerpflichtige allein verantwortlich für die gesetzesmäßige Umsetzung der Anforderung.
Vertrauen Sie dem Fachpersonal und starten Sie frühzeitig, denn ab 01.01.2020 wird die Nachfrage die Möglichkeiten bei weitem übersteigen.