GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Die Grundsätze aus 2014 sind Basis des folgenden Kassengesetz und natürlich immer noch gültig!
Die Umsetzung der GoBD ist schon seit vielen Jahren Pflicht für jeden Kassensoftware-Anbieter - ohne Ausnahme.
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