Auf der Zielgerade: Die Registrierkassenpflicht für alle
August 10, 2026
News
Kassenpflicht, 2028, Referentenentwurf, Registrierkassenverordnung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 05.08.2026 den Referentenentwurf für das Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht veröffentlicht.
Danach müssen Betriebe mit einem Jahresumsatz (nicht Gewinn) über 100.000 € ab dem 01.01.2028 ein elektronisches, TSE-gesichertes Kassensystem einsetzen.
Gleichzeitig wird die bisherige Papier-Belegpflicht durch eine digitale Belegbereitstellung ersetzt, etwa per QR-Code. Trotzdem bleibt die Pflicht, einen Papierbon auf Wunsch ausgeben zu können, weiterhin bestehen.
Was bedeutet die aus unserer Sicht?
- in 2027 sollten alle noch offenen Ladenkassen durch eine zertifizierte Kasse ersetzt werden - sofern sie unter die Voraussetzungen fallen
- Schon jetzt sollten alle neu gekauften Kassensysteme über einen Kundenmonitor verfügen, auf dem der digitale Bon gezeigt werden kann
- Bestehende Systeme mit Kundenanzeige 2x20 Zeichen sollten frühzeitig mit Monitor ergänzt werden
- Nicht vergessen - mindestens ein Bondrucker pro Laden macht Sinn, um auch die Bereitstellung eines Papierbons zu ermöglichen
Wichtig: Zum einen handelt es sich noch um einen Referentenentwurf, also kein beschlossenes Gesetz. Zum anderen sind diese Informationen nur Ergebnisse und Schlussfolgerungen unserer eigenen Recherche ohne jedwede rechtliche Zusicherung - das übernehmen Steuerberater und Finanzamt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen